Fragen & Antworten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Physiotherapie auf einen Blick.

Pro Sitzung beträgt die Behandlungszeit ca. 25 Minuten.

In dieser Zeit bin ich ganz auf Sie konzentriert. Termine können Sie entweder vor oder nach der Behandlung (oder auch telefonisch) mit mir individuell vereinbaren.

In der Regel handelt es sich um 9 Behandlungen zur Physiotherapie. Es können aber auch 6 oder weniger sein – je nachdem, wie sich Ihr Heilungsverlauf entwickelt. Nach Ablauf der Physiotherapieverordnung (also nach 9 Behandlungen), kann die Ärztin oder der Arzt bis zu drei Folgeverordnungen (zu jeweils 9 Behandlungen) ausstellen.

Nach 4 Serien (also 36 Behandlungen) verlangt die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung in der Regel von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt einen Bericht. Dieser wird vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers geprüft. Dann wird entschieden, ob weitere Behandlungen vom Versicherer übernommen werden.

Eine weitere Möglichkeit bei länger andauernden Problemen oder chronischen Erkrankungen ist ein Langzeitrezept (Dauerverordnung). Diese muss aber von der Ärztin oder dem Arzt speziell ausgestellt werden und auch von der Krankenkasse akzeptiert werden. Dann wird Physiotherapie nicht für eine bestimmte Anzahl Sitzungen (zum Beispiel 9 Behandlungen) sondern für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 2 Sitzungen pro Woche für die nächsten 6 Monate) verordnet und übernommen.

Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie (diese kann jeder Arzt ausstellen) übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Unfallversicherung die Kosten der Behandlung.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit sich privat bei mir behandeln zu lassen und die Kosten selbst zu tragen.

Ansätze für Selbstzahler
60 Minuten CHF 140
30 Minuten CHF 70

Die Rechnung für eine ärztlich verordnete Physiotherapie wird von mir direkt an Ihre Krankenkasse gesendet. Dazu ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie notwendig, welche Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt erhalten.

Die Rechnung für Privatzahlende wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Wenn Sie sich mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abmelden, dann kann der Termin verschoben werden. Sollten Sie sich jedoch kurzfristiger abmelden oder den Termin gar vergessen, dann wird Ihnen der Behandlungstermin privat in Rechnung gestellt.

Ja, in der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl für Physiotherapie.

Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse).

Selbst wenn Sie die Physiotherapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu jemandem anderen wechseln.

Innerhalb 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung muss die erste Physiotherapiebehandlung erfolgen.

Ansonsten verliert die Verordnung gegenüber der Krankenkasse ihre Gültigkeit. Diese ist dann nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

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